§1 Mietbare Fahrzeuge
1.1 Die aktuell verfügbaren Fahrzeuge ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der Website.
§2 Mieter, Fahrzeugführer
2.1. Berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu führen, ist ausschließlich der im Mietvertrag stehende
Fahrzeugführer.
Der Fahrzeugführer muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Eine Kopie der Fahrerlaubnis ist dem Vermieter vorzulegen.
2.2 Es ist möglich Zusatzfahrer, welche die Voraussetzungen von Punkt 2.1 erfüllen, im Mietvertrag
anzugeben.
Hierfür wird eine gesonderte Gebühr berechnet, welche per Mietvertrag vereinbart wird.
§3 Zustand des Fahrzeuges
3.1 Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem
und verkehrssicherem Zustand.
Das Fahrzeug wird im sauberen Zustand innen und außen übergeben.
3.2 Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu
erstellenden Übergabeprotokoll.
Bei Übergabe ist der Zustand vom Mieter zu prüfen und ggf. sind Vorschäden im Übergabeprotokoll
einzutragen.
Das Protokoll wird Bestandteil des Vertrages.
§4 Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
4.1 Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere
hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten
Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die
berechtigten Lenker wirken.
4.2 Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies
bedeutet insbesondere, dass er das Fahrzeug ausschließlich an sicheren Parkmöglichkeiten
abstellen darf, welche auch gem. Straßenverkehrsordnung erlaubt sind.
Hierzu zählt auch die Berücksichtigung des Geschwindigkeitsindex, welcher auf den Reifen
aufgeführt ist.
4.3 Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter umgehend den
Vermieter zu kontaktieren und ggf. bei entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges zu handeln.
Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand und
Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die
notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen oder optischen Veränderungen vornehmen,
sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart.
4.4 Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt
werden. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung des Vermieters und gegen gesonderten Aufpreis zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung
einer Genehmigung besteht nicht.
Neukunden sind grundsätzlich von Auslandsfahrten ausgeschlossen.
Bei einer Grenzüberschreitung ohne vorherige Genehmigung des Vermieters wird eine
Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig.
Unabhängig von der Vertragsstrafe tritt bei jeder nicht genehmigten Auslandsnutzung sowie bei
jeder Grenzüberschreitung ohne Zustimmung des Vermieters automatisch die volle Haftung des
Mieters ein. In diesem Fall entfällt jegliche Haftungsreduzierung oder Begrenzung der
Selbstbeteiligung, unabhängig davon, ob Schutzpakete (Premium oder Premium+) gebucht wurden.
Zur Feststellung einer Auslandsnutzung ist der Vermieter berechtigt, GPS-Ortungsdaten,
Telemetrie-, Fahr- und Fahrzeugsoftwaredaten auszuwerten und als Beweismittel heranzuziehen.
Der Mieter erklärt sich mit der Erhebung, Auswertung und Verwendung dieser Daten ausdrücklich
einverstanden.
Der Vermieter ist berechtigt, bei nicht genehmigter Auslandsnutzung Strafanzeige wegen des
begründeten Verdachts einer strafbaren Handlung zu erstatten.
Für genehmigte Fahrten innerhalb des europäischen Auslands gilt abweichend von den gebuchten
Schutzpaketen eine pauschale Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000,00 € je Schadensfall. Diese gilt
unabhängig von der Art des Schadens und umfasst auch Glasschäden.
Bei Diebstahl, Unterschlagung oder sonstigem Abhandenkommen des Fahrzeugs während einer
Auslandsnutzung haftet der Mieter uneingeschränkt. Eine Haftungsbegrenzung oder
Selbstbeteiligungsreduzierung findet in diesem Fall nicht statt.
Der Grenzübertritt gilt unabhängig von Dauer oder Entfernung als Auslandsnutzung.
4.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
Eine Überbeanspruchung liegt insbesondere bei einer Nutzung vor, die über den gewöhnlichen,
vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht oder zu einer erhöhten technischen oder mechanischen
Belastung des Fahrzeugs führt.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 1.500,00 € je
Einzelfall zu erheben. Die konkrete Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach Art, Dauer und
Intensität der Pflichtverletzung sowie nach dem dadurch verursachten oder drohenden Schaden.
Unabhängig von der Vertragsstrafe haftet der Mieter für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die durch
Überbeanspruchung oder Bedienungsfehler entstehen, uneingeschränkt.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
- sportliche Zwecke und Wettkämpfe jeder Art
- Teilnahmen an Geländefahrten
- Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
- Personenbeförderung gegen Entgelt
Für jeden einzelnen Verstoß gegen die vorstehenden Nutzungsverbote wird zusätzlich zur
Hauptvertragsstrafe eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € erhoben.
4.6 Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von
300,00€ geahndet.
4.7 Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen wurde
und dass kein Fahrverbot besteht
4.8 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer
berauschender Mittel führen wird.
4.9 Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet
4.10 Race- / F1- / Launchcontrol-Starts sowie Drifts oder sind strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen oder der Versuch dieser werden mit einer Vertragsstrafe von bis zu 1.500,00€
pro Versuch oder Durchführung geahndet.
Die Fahrzeugsoftware speichert diese Daten und wird dementsprechend regelmäßig ausgelesen und
ausgewertet.
Der Kunde ist ausdrücklich mit einer derartigen Vertragsstrafe und der Aufzeichnung der Fahrdaten
einverstanden.
4.11 Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die
während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter.
Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt.
Die Kosten für das Auffüllen von Motoröl trägt der Vermieter.
4.12 Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, übernimmt der Vermieter die Betankung
durch eigene Mitarbeiter.
Hierfür wird dem Mieter eine Service- und Betankungspauschale in Höhe von 4,00 € pro Liter
fehlenden Kraftstoffs berechnet. Diese Pauschale beinhaltet neben den Kraftstoffkosten auch
Personalaufwand, Organisationskosten sowie Ausfall- und Zeitkosten.
Die Betankung erfolgt an einer Tankstelle im Umkreis von maximal 10 km des Rückgabeortes.
4.13 Bei behördlich festgestellten Verkehrsverstößen und/oder Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art
erhebt der Vermieter für jeden eingehenden Anhörungsbogen oder behördlichen Vorgang eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €.
§5 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
5.1 Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 50,00€) selbst
auszuführen (z.B. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen,
nach Absprache mit dem Vermieter.
Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem
Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den
Defekt selbst herbeigeführt hat.
Der Arbeitsaufwand der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
5.2 Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges
erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den
Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so
haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur
Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
5.3 Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen
Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein
Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.
§6 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
6.1 Wird der Mieter bzw. das gemietete Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet in einen
Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine
polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen.
Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu
übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich
festzuhalten.
Die Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag bleiben bestehen. Sollte das Fahrzeug nach Ablauf
der Mietdauer nicht repariert worden sein, ist die vereinbarte Tagesmiete bis zu maximal 30 Tage
nach Ablauf des Mietzeitraums weiter zu leisten.
6.2 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der
Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder
von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
6.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern,
Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus §4 der AGB - XH.AUTO während der
Mietzeit zurückzuführen sind.
Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten,
Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene
Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung
etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache
beweiskräftig festzustellen.
Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt
wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht
durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
6.4 Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so
haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner
unbeschränkt.
6.5 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.
Für die Bearbeitung von behördlichen Anfragen und die Weiterleitung von Bußgeldbescheiden erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Vorgang.
6.6 Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Mieter ist dem Vermieter
spätestens 48 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter
genehmigen zu lassen.
Bei Versagung ist der Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben.
Auch bei lediglich mündlich vereinbarter Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche
Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages wirksam.
Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen),
verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter
zugesagten Versicherungsschutz und die Haftungsreduzierung des Mieters. Ungeachtet dessen ist
der Mieter verpflichtet, für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer den
jeweiligen Mietpreis nach Preisliste zu zahlen, mit Ausnahme der gesonderten Kosten für
vertragliche Haftungsbeschränkung. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem
Vermieter vorbehalten.
6.7 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das
Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
6.8 Im Schadensfall haftet der Mieter für sämtliche während der Mietzeit entstandenen, eigenverschuldeten Schäden am Fahrzeug. Als Schäden gelten insbesondere alle durch den Mieter oder einen berechtigten Fahrer verursachten Beschädigungen, unabhängig davon, ob es sich um Karosserie-, Lack-, Glas-, Innenraum-, Fahrwerks-, Reifen- oder sonstige Fahrzeugschäden handelt.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ergibt sich aus dem im Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung vereinbarten Schutzpaket:
Ohne Schutzpaket: Selbstbeteiligung gemäß Mietvertrag
Schutzpaket „Premium“:
- 1.500,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
- Glasschäden: maximal 750,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
Schutzpaket „Premium+“:
- 1.000,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
- Glasschäden: maximal 500,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
6.9 Die Selbstbeteiligung gilt je Schadensfall. Bei mehreren Schäden während einer Mietdauer kann die Selbstbeteiligung mehrfach anfallen.
6.10 Eine Haftungsreduzierung durch Schutzpakete (Premium / Premium+) findet keine Anwendung, unabhängig davon, ob ein Schutzpaket gebucht wurde, wenn der Schaden verursacht wurde durch:
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters oder eines berechtigten Fahrers
- Verstoß gegen die Pflichten gemäß §4 dieser AGB
- Nutzung des Fahrzeugs zu den in §4.5 genannten verbotenen Zwecken
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln
- Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Mietvertrag benannte Fahrer
- nicht genehmigte Auslandsfahrten
- Manipulation, Deaktivierung oder Umgehung technischer Sicherheitssysteme
- Fahrerflucht oder unterlassene Schadenmeldung
In den vorgenannten Fällen haftet der Mieter für sämtliche Schäden am Fahrzeug in voller Höhe.
Eine Selbstbeteiligung, Haftungsbegrenzung oder Reduzierung findet nicht statt.
Zur Feststellung von Pflichtverstößen, Überbeanspruchung oder verbotener Nutzung ist der
Vermieter berechtigt, Fahrzeugdaten wie GPS-Ortung, Fahrdaten, Telemetrie- und
Fahrzeugsoftwareauswertungen heranzuziehen und auszuwerten.
Diese Daten dürfen insbesondere zur Beweisführung herangezogen werden, um Verstöße gegen
vertragliche Nutzungsbedingungen, unzulässige Fahrmanöver, verbotene Auslandsfahrten oder
sonstige Pflichtverletzungen nachzuweisen.
Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten im Schadensfall,
bei Vertragsverletzungen sowie im Rahmen zivil- oder strafrechtlicher Verfahren verwendet
werden dürfen.
6.11 Die Preise der Schutzpakete ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem Buchungssystem.
6.12 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der im Mietvertrag bzw. im
Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so ist der Mieter für den Schaden verantwortlich.
Wird nach der Rückgabe des Fahrzeuges im Nachhinein ein Schaden festgestellt, der im Mietvertrag
bzw. im Rückgabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den
Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme
des Fahrzeuges bestanden hat.
§7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für sämtliche Verträge mit der Firma XH.AUTO (Inh. Florian Musaj) das
Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld vereinbart.
§8 Datenschutz
Mit Abschluss eines Mietvertrags erklärt sich der Mieter sowie der Zusatzfahrer mit der
Datenschutzerklärung der Firma XH.AUTO, welche unter https://xh-auto.de/datenschutz/ und explizit
einer direkten Kontaktaufnahme per Telefon einverstanden.
Die Mietbaren Fahrzeuge sind mit einem GPS- Ortungssystem ausgestattet.
Verwendung von GPS-Daten:
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug mit einem GPS-Ortungssystem
ausgestattet ist.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt:
Fahranalyse: Zur Analyse des Fahrverhaltens, um Verstöße gegen die vertraglich vereinbarten
Nutzungsbedingungen (z. B. Überbeanspruchung, unzulässige Fahrmanöver wie Rennstarts, Driften,
etc.) zu erkennen.
Verkehrsverstöße: Zur Klärung von Verkehrsverstößen, soweit Behörden oder Dritte den Vermieter
in Anspruch nehmen.Unfälle: Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs im Falle eines Schadens oder Unfalls mit dem
Mietfahrzeug.
Die Verarbeitung der GPS-Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) und,
soweit erforderlich, auf Grundlage des berechtigten Interesses des Vermieters gemäß Art. 6 Abs. 1
lit. f) DSGVO.
Datenschutz:
Die GPS-Daten werden nur für den oben genannten Zweck verwendet und nach Abschluss der
Mietzeit gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten im
Rahmen eines Schadenfalls oder einer rechtlichen Auseinandersetzung benötigt werden.
Der Mieter hat jederzeit das Recht, gemäß der Datenschutzerklärung von XH.AUTO Auskunft über
die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten.
Unfälle: Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs im Falle eines Schadens oder Unfalls mit dem
Mietfahrzeug.
Die Verarbeitung der GPS-Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) und,
soweit erforderlich, auf Grundlage des berechtigten Interesses des Vermieters gemäß Art. 6 Abs. 1
lit. f) DSGVO.
Datenschutz:
Die GPS-Daten werden nur für den oben genannten Zweck verwendet und nach Abschluss der
Mietzeit gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten im
Rahmen eines Schadenfalls oder einer rechtlichen Auseinandersetzung benötigt werden.
Der Mieter hat jederzeit das Recht, gemäß der Datenschutzerklärung von XH.AUTO Auskunft über
die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten.
Es gelten unsere Datenschutzhinweise, einschließlich der Regelungen zur Legitimation im Zulassungsdienst.
§9 Erhebung und Speicherung von Kundendaten
Vor der Anmietung des Fahrzeugs kann es erforderlich sein, dass der Kunde dem Vermieter eine
Kopie seines Ausweises, seines Führerscheins oder anderer zur Identifikation notwendiger
Dokumente zur Verfügung stellt. Diese Dokumente können beispielsweise über WhatsApp, E-Mail
oder andere Kommunikationsmittel übermittelt werden.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die übermittelten Dokumente und Daten zu
Identifikationszwecken und zur Überprüfung der Mieterfähigkeit gespeichert und verarbeitet werden.
Diese Daten werden nur für den Zeitraum der Miettransaktion und die damit verbundene
Vertragserfüllung aufbewahrt.
Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Vorgaben dies verlangen.
Der Mieter kann jederzeit die Löschung oder Einsicht in seine gespeicherten Daten verlangen, sofern
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
§10 Anzahlung und Stornierung
Bei Online-Buchung über die Website ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Bruttomietpreises zu leisten. Bei telefonischer oder persönlicher Reservierung kann eine Anzahlung von bis zu 50% vereinbart werden.
Storniert der Kunde die Reservierung mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr
in Höhe von 50,00€ fällig. Der verbleibende Betrag der Anzahlung wird dem Kunden zurückerstattet.
Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn, wird die Anzahlung als Stornogebühr
einbehalten.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
§10.1 Mit Abschluss der Online-Buchung und Zahlung der Anzahlung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn XH.AUTO die Buchung ausdrücklich bestätigt oder das Fahrzeug übergibt.
10.2 XH.AUTO behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
- negativer Bonitätsprüfung
- unvollständigen oder nicht verifizierbaren Kundendaten
- Unstimmigkeiten bei den vorgelegten Dokumenten (Ausweis, Führerschein)
- Kunden, die in der Vergangenheit gegen Vertragsbedingungen verstoßen haben
- begründetem Verdacht auf betrügerische Absichten
10.3 Im Falle einer Ablehnung wird die geleistete Anzahlung vollständig und unverzüglich zurückerstattet.
§11 Bonitätsprüfung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Bonitätsprüfung
des Mieters durchzuführen.
Für die Bonitätsprüfung kann der Vermieter Informationen bei entsprechenden Auskunfteien
einholen.
Sollte die Bonitätsprüfung ergeben, dass der Mieter nicht über die erforderliche Bonität verfügt,
behält sich der Vermieter vor, die Reservierung oder den Mietvertrag zu stornieren.
In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert.
§12 Rückgabe, Pflichtverletzung und Strafanzeige
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin und am vereinbarten Rückgabeort vollständig, fahrbereit und unbeschädigt zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht und ist der Mieter nicht erreichbar oder verweigert die Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
In diesem Fall besteht der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung, insbesondere einer unrechtmäßigen Aneignung des Fahrzeugs. Der Vermieter ist berechtigt, unverzüglich Strafanzeige zuerstatten und alle hierfür erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Strafanzeige und der damit verbundenen Ermittlungen an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen.
§13 Fristlose Kündigung und Einbehalt gezahlter Beträge
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bei schwerwiegender oder wiederholter Pflichtverletzung des Mieters (z. B. gemäß §4.5, §4.6, §4.10 oder §6.5) fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Mietbeträge. Die hinterlegte Kaution kann vom Vermieter ganz oder teilweise einbehalten werden, sofern durch das vertragswidrige Verhalten ein konkreter Schaden, Aufwand oder Wertverlust entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Verrechnung mit dem Schaden, der Vertragsstrafe oder dem Reinigungs-/Wiederherstellungsaufwand zu verwenden. Ein verbleibender Betrag wird zurückerstattet. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt. Die Abrechnung der Kaution erfolgt spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Fahrzeugrückgabe, sofern bei Rückgabe keine Schäden festgestellt wurden. Werden bei Rückgabe oder nach Rückgabe Schäden festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution bis zur vollständigen Schadensfeststellung, Reparatur oder Gutachtenerstellung einzubehalten. Nachträglich festgestellte Schäden, die bei Rückgabe nicht erkennbar waren, berechtigen den Vermieter ebenfalls zur Verrechnung mit der Kaution, sofern nachgewiesen wird, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Ein verbleibendes Guthaben aus der Kaution wird nach abschließender Abrechnung unverzüglich erstattet.
§14 Online-Buchung und Zahlungsabwicklung
14.1 Bei Buchungen über die Website www.xh-auto.de erfolgt die Zahlung der Anzahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland ("Stripe").
14.2 Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtmietpreises und ist bei Abschluss der Online-Buchung fällig. Der Restbetrag (80%) ist bei Fahrzeugabholung zu zahlen.
14.3 Mit der Buchung erklärt sich der Mieter einverstanden, dass seine Zahlungsdaten (Kreditkartendaten, SEPA-Daten o.ä.) zur Zahlungsabwicklung an Stripe übermittelt werden. XH.AUTO speichert keine vollständigen Zahlungsdaten.
14.4 Die Buchung wird erst nach erfolgreicher Zahlung der Anzahlung verbindlich. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
§15 Widerrufsrecht bei Online-Buchungen
15.1 Das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (Online-Buchungen) ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum vorsieht.
15.2 Mit Absenden der Online-Buchung und Zahlung der Anzahlung bestätigt der Mieter, dass er über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert wurde und diesem ausdrücklich zustimmt.
15.3 Stornierungen sind ausschließlich nach den Regelungen in §10 dieser AGB möglich.
§16 Sonstiges
Alle in den AGB-XH.AUTO aufgeführten Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.
